„Seit vier Jahren laufen wir Sturm dagegen, dass Bremer Koalition den Landesmindestlohn eingefroren und als eigenständiges Instrument ganz aufgegeben hat. Im Dezember 2018 hat die Bürgerschaft einen Antrag der LINKEN zur weiteren Beratung überwiesen, in dem wir beantragt hatten, wenigstens die untere Lohngruppe des öffentlichen Dienstes als Minimum für den Landesmindestlohn festzuschreiben. Alle drei Wahlprogramme von SPD, Grünen und LINKEN fordern die Rückkehr zum Landesmindestlohn und eine deutliche Erhöhung. Dass die Koalition sich jetzt geeinigt hat, den Landesmindestlohn bereits zum 1.Juli 2019 um zwei Euro zu erhöhen, ist ein starkes Signal, das wir begrüßen. Wir sagen klar: Das kann nicht das Ende vom Lied sein – aber ein Beschluss vor der Bürgerschaftswahl zeigt, dass sich der politische Druck gelohnt hat“, so Claudia Bernhard, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft.
„Der Senatsbeschluss kehrt zum eigenständigen Landesmindestlohn zurück – das ist richtig und überfällig. Er führt die Mindestlohnkommission wieder ein – das halten wir für überflüssig und eher hinderlich. Er macht keine Ausnahmen beim Geltungsbereich, sowohl die studentischen Hilfskräfte als auch diejenigen, die in öffentlich geförderter Beschäftigung angestellt sind, erhalten uneingeschränkt den Landesmindestlohn – das ist sehr positiv. Denn der Landesmindestlohn ist immer auch ein Signal an die Privatwirtschaft, und dieses Signal wird geschwächt, wenn bereits die öffentliche Hand Ausnahmen vom Mindestlohn macht.“
„Der Beschluss der rot-grünen Koalition, den Landesmindestlohn von 8,19 Euro auf 11,13 Euro anzuheben, bleibt hinter der Beschlusslage der SPD zurück, die sich für 12,00 Euro ausgesprochen hat. Die LINKE fordert 12,63 Euro, weil erst damit bei Vollzeit eine Rente oberhalb der Grundsicherung erreicht wird. Die Grünen fordern im Wahlprogramm eine ‚deutliche‘ Erhöhung, ohne eine Zahl zu nennen. Es bleibt also weiter Luft nach oben. Dennoch: Ein Beschluss jetzt, mit baldiger Wirkung und ohne Ausnahmen, ist ein kräftiger Schritt in die richtige Richtung, von dem viele Beschäftigte unmittelbar profitieren werden“, so Bernhard abschließend.
Den Antrag der Linksfraktion zum Landesmindestlohn vom 5. Dezember 2018 können Sie hier einsehen.